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Flexible Standardarbeitszeit und Vertrauensgleitzeit
Ausgangssituation
Das Unternehmen Rasselstein Hoesch GmbH ist 1995 durch den
Zusammenschluss der Rasselstein AG, einer Tochter der Thyssen Stahl AG,
mit dem ausgegründeten Geschäftsbereich Verpackungsblech der Krupp
Hoesch Stahl AG entstanden. Das Unternehmen mit rund 2500 Mitarbeitern
an zwei Standorten ist der einzige Hersteller von Weißblech in
Deutschland. Das Geschäft ist saisonabhängig: im Sommer werden viele
Dosen nachgefragt, im Winter ist weniger zu tun.
Aufgrund einer stark rückläufigen Mengen- und Preisentwicklung 1992
wurden umfangreiche Reorganisationsmaßnahmen eingeleitet, u.a. wurden
das Management verschlankt, Personal abgebaut und eine Teamorganisation
eingeführt. Obwohl im Angestelltenbereich eine Betriebsvereinbarung zur
Gleitzeit abgeschlossen wurde, erwies sich das Modell der festgelegten
Kernzeiten mit begrenzten Übertragungsmöglichkeiten als wenig flexibel
und es entsprach zu wenig der Idee der Selbstorganisation im Team.
Aufgrund des Stellenabbaus erhöhte sich zudem teilweise die Belastung
der Mitarbeiter und es sammelten sich hohe Salden auf dem Zeitkonto an.
Die Konzeption eines neuen Arbeitszeitmodells verlief in mehreren
Phasen, um Unternehmens- und Mitarbeiterinteressen optimal aufeinander
abzustimmen. Von Dezember 1995 bis September 1996 entwickelten
Mitarbeiter der Abteilung Zeitwirtschaft, Führungskräfte aller Ressorts,
Betriebsrat, Vertreter der IG Metall und ein externer Berater in
mehreren Gesprächsrunden eine Betriebsvereinbarung für eine flexible
Standardarbeitszeit und eine Vertrauensgleitzeit, die zunächst in
ausgesuchten Pilotteams umgesetzt und sechs Monate lang erprobt wurde.
Das neue Arbeitszeitmodell: Flexible Standardarbeitszeit und
Vertrauensgleitzeit
Zentrales Ergebnis einer schriftlichen Befragung nach drei Monaten in
den Pilotteams war die hohe Akzeptanz des neuen Modells auf Seiten der
Mitarbeiter. Nach Einarbeitung einiger Verbesserungsvorschläge trat
Mitte 1997 eine Betriebsvereinbarung für alle Mitarbeiter in Kraft. Nach
einem Jahr erfolgte im Juli 1998 dann eine Überprüfung der Wirksamkeit.
Die Befragung zeigte durchweg eine positive Resonanz und Verbesserungen
in allen angestrebten Zielen.
Das neue Arbeitszeitmodell umfasst die flexible Standardarbeitszeit und
die Vertrauensgleitzeit. Kernpunkt der Vereinbarung ist, dass das
Unternehmen die Wochenarbeitszeit um bis zu 5 Stunden rauf- oder
runtersetzen kann, dass jeder Mitarbeiter grundsätzlich die vereinbarte
Standardarbeitszeit arbeitet und etwaige Plusstunden kurzfristig
ausgleicht, ohne dass es einer elektronischen Zeiterfassung bedarf.
Die wichtigsten Regelungen sind:
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Die flexible
Standardarbeitszeit entspricht grundsätzlich der tariflichen
Arbeitszeit von 35 Stunden pro Woche bzw. 7 Stunden pro Tag. Sie
muss innerhalb des tariflichen Ausgleichszeitraums (12 Monate) im
Schnitt eingehalten werden.
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Abweichungen aufgrund
von Kapazitätsschwankungen, vorübergehenden Personalengpässen bzw.
-überhängen oder aufgrund von persönlichen Interessen können tage-,
wochen- oder monatsweise erfolgen und dürfen wöchentlich maximal
fünf Stunden nach oben oder unten betragen.
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Die Ankündigung
hierfür soll "rechtzeitig und einvernehmlich" erfolgen, gleichzeitig
soll vereinbart werden, wann innerhalb der 12- Monatsfrist
auszugleichen ist.
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Das Zeitkonto kann
zwischen 100 Plus- und 60 Minusstunden schwanken.
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Pausen, früheres
Gehen etc. sind nach Absprache im Team möglich und brauchen bis zu
einer halben Stunde Plus oder Minus nicht erfasst zu werden.
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Abweichungen von über
30 Minuten werden von Mitarbeitern im Tagdienst in 30
Minuten-Schritten auf persönlichen Zeitkonten erfasst. Die Grenzen
dieses Zeitkontos betragen 15 Plus- bzw. Minusstunden, ein
Zeitausgleich soll möglichst stundenweise erfolgen.
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Eine
Mehrarbeitsvergütung erfolgt oberhalb der 15-Stunden-Grenze bzw.
oberhalb von 100 Stunden Abweichung von der Standardarbeitszeit.
Ergebnis und Ausblick
Die generelle Bewertung des neuen Arbeitszeitmodells seitens der
Betriebsleitung, der Beschäftigten und des Betriebsrats fällt positiv
aus. Die eingesetzte Clearingstelle wurde noch nicht in Anspruch
genommen. Feststellbar ist der nahezu vollständige Abbau der Mehrarbeit
aufgrund der hohen Flexibilität des Modells und aufgrund von
Reorganisationsmaßnahmen. Einige Mitarbeiter lehnten den Abbau von
Mehrarbeit, der finanzielle Einbußen mit sich brachte, zwar ab,
insgesamt wird der Flexibilitätsgewinn jedoch höher eingeschätzt. Zumal
der Abbau von Mehrarbeit der Beschäftigungssicherung dient. Die
Eigenverantwortung der Beschäftigten wurde ebenso wie die Effizienz der
Arbeitszeit gefördert.
Durch eine transparentere Darstellung der Ziele konnte auch die
Ergebnisorientierung gefördert werden. Nachdem Unternehmensziele wie
Ausbringung, Umsatzrendite und Tonnage zu weit entfernt von den
individuellen Arbeitsplätzen waren, werden inzwischen Gruppenziele
definiert. Derzeit gibt es Überlegungen, die Flexibilität durch die
Einführung längerfristiger Arbeitszeitkonten zu erhöhen, um dem
saisonalen Geschäft noch besser gerecht zu werden.
Literaturquelle: Flexibel ist nicht genug. Vom Arbeitszeitmodell
zum effizienten Arbeits(zeit)management. Angela Fauth-Herkner (Hrsg.),
Datakontext, München2001. |